Anträge stellen

Was willst du erreichen?

An alle Gremien der Studierendenschaft (AStA, StuRa und FSRe), sowie die Gremien der HfK können Anträge gestellt werden. Unter einem Antrag versteht man eine schriftliche Anfrage, die einen Beschluss herbeiführen soll.  

Anträge können ganz unterschiedlich aussehen. Inhalte könnten zum Beispiel sein: 

  • Änderungen an der Struktur oder Organisation bzw. einer Ordnung  
  • Forderungen oder eine Positionierung zu einer Sache (z.B. gegenüber den Lehrenden oder der Hochschulleitung)
  • die Gründung eines Ausschusses 
  • die Finanzierung eines Projektes oder einer Maßnahme
  • eine Problematik ansprechen und ein Gremium mit der Bearbeitung beauftragen
  • um einen Bericht oder eine ordentliche Auskunft bitten

Du kannst jederzeit einen Antrag oder einen Themenwunsch an den Vorsitz des jeweiligen Gremiums senden. In der Regel muss dein Antrag dann in der nächsten Sitzung behandelt werden.  
Du solltest grundsätzlich immer darauf achten, dass du für in einem Anliegen einen konkreten, also nachprüfbaren, Beschluss erziehst, damit Du die Ergebnisse auch hinterher einfordern kannst. 

Gem. der Grundordnung der HfK bzw. der Geschäftsordnung der Studierendenschaft steht den Mitgliedern der jeweiligen Gremien ein Antrags- und Rederecht zu. Darüber hinaus wird das Antrags- und Rederecht meistens großzügig gewährt, sodass auch Nicht-Mitglieder einen Antrag an ein Gremium stellen können.

Um es uns leicht zu machen, kannst Du Anträge an einige Gremien direkt hier stellen:

    Anträge sind grundsätzlich an die Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums zu richten. Es ist ratsam mit den Mitgliedern parallel zum formellen Antragsverfahren Beratungen durchzuführen. Die stud. Mitglieder aller Gremien findest Du im Gremienverzeichnis.

    An wen sollte ich welche Anträge stellen?

    AStA:

    • Finanzanträge aus den Geldern der Studierendenschaft
    • Informationen oder Positionierungen der Studierendenschaft
    • Vertretungsbedarf in einem hochschulweiten Anliegen

    StuRa:

    • Änderungen der Ordnung der Studierendenschaft
    • Grundsatzentscheidungen und Richtlinien der Studierendenschaft
    • Einberufung einer studentischen Vollversammlung
    • Durchführung einer Urabstimmung oder Wahl

    FSR (deines Studienganges):

    • Vertretungsbedarf in einem studiengangsspezifischen Anliegen
    • Einberufung einer Vollversammlung deiner Fachschaft

    StuKo (deines Studienganges):

    • Finanzanträge aus den Geldern deines Studienganges
    • Änderungen an der Prüfungsordnung (studiengangsspezifisch)

    FBR (deines Fachbereichs):

    • Finanzanträge aus den Geldern deines Fachbereichs
    • Wahl der studentischen Mitglieder in Ausschüssen und Kommissionen (z.B. StuKos oder Berufungskommissionen)

    Außerdem:

    • Anerkennung von Prüfungsleistungen
      → jeweiliger Prüfungsausschuss
    • Diskriminierungsfall
      → Frauenbeauftragte oder studentische:r Sprecher:in für Soziales + Antidiskriminierung
    • Härtefallanträge, Sozialleistungen und Förderungen
      → Dezernat 1 oder studentische:r Sprecher:in für Soziales + Antidiskriminierung oder Stabsstelle Forschungsförderung / Stipa 

    Zuletzt geändert am: 10. Januar 2022