Haushaltsplan

Was wir mit deinem Geld machen.

Der AStA hat einen eigenen Haushalt. Jedes Semester zahlen alle Studierenden einen Beitrag, den sogenannten “AStA-Beitrag”, damit Projekte gefördert, studentische Initiativen und Institutionen gestützt und die Aufwandsentschädigungen für die studentischen Sprecher:innen gezahlt werden können. Bei ca. 900 Studierenden verfügt der AStA somit über ca. 68.000 € (Stand: 2022) jährlich.

Der Haushaltsplan legt fest, wie viel Geld für welche Zwecke ausgegeben werden darf und soll. Dieser wird einmal im Jahr vom Finanzreferat erarbeitet und im Studierendenrat beschlossen. In dieser Zeit (Januar bis März eines jeden Jahres) ist es möglich die Haushaltsplanung zu beeinflussen und die Verteilung der Gelder zu verändern. Anträge zur Haushaltsplanung können an das Finanzreferat oder den Studierendenrat bzw. (falls gewählt) den Haushaltsausschuss gestellt werden.

Nachdem ein Haushaltsjahr abgeschlossen ist, werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben mit dem kalkulierten Haushaltsplan abgeglichen. Dieser Abgleich wird den vom StuRa bestellten Wirtschaftsprüfer:innen vorgelegt. Sie prüfen, ob alle Gelder korrekt und zur Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft ausgegeben wurden. Wenn die Wirtschaftsprüfung positiv ausfällt, wird der AStA vom Studierendenrat entlastet. Durch die Entlastung spricht der StuRa dem AStA sein Vertrauen aus und entbindet die verantwortlichen Referate (Finanzen und Vorstand) von persönlicher Haftung. 

Haushaltsplan 2023/2024

Haushaltsplan 2022/2023

Wirtschaftsplan des Café Lu 2022/2023

Haushaltsplan 2021/2022

Haushaltsplan 2021/2022 Nachtrag 1

Haushaltsplan 2021/2022 Nachtrag 2

Haushaltsplan 2020/2021


Inventarliste des AStA

Zuletzt geändert am: 13. Mai 2023