9-€-Ticket-Rückerstattung (Stand: 17.10.2022)
Im Sommersemester 2022 war Dein Semesterticket in den Monaten Juni, Juli und August als sog. “9-€-Ticket” gültig. Darüber hatte der AStA am 23.05.2022 erstmalig per E-Mail und auch auf der Website informiert.
Das „9-€-Ticket”, das als „Entlastungmaßnahme” von der Bundesregierung finanziert wurde, sorgt dafür, dass der Semesterticketbeitrag für das vergangene Semester nachträglich reduziert werden konnte. Statt 225,81 € beträgt der Beitrag für das Sommersemester 139,90 €. Berechtigte Studierende, also Studierende, die im Sommersemester 2022 ein Semesterticket bezogen haben, erhalten den Differenzbetrag von 85,91€ zurückerstattet.
Das Rückerstattungsverfahren beginnt am 17.10.22: Die Rückerstattung erfolgt durch die Hochschulverwaltung, ohne dass Du etwas tun musst: Du bekommst die 85,91 € automatisch auf die vorliegende Bankverbindung, von der Du den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2022 gezahlt hast, zurücküberwiesen.
Falls Du den Betrag auf ein davon abweichendes Konto erhalten möchtest, kannst du bis zum 31. Oktober 2022 eine abweichende Bankverbindung unter Angabe der Matrikelnummer durch untenstehendes Formular auf elektronischem Wege mitteilen.
Wenn Du Dir nicht mehr sicher bist, über welche Bankverbindung Dein Semesterbeitrag bezahlt worden ist, nutze bitte ebenfalls diesen Weg, um die von dir gewünschten Daten anzugeben.
Die vorliegende Bankverbindung kannst Du leider nicht bei uns erfragen, aus Datenschutzgründen liegen dem AStA keine Bankverbindungen vor.
Bitte Angaben bis 31.10. per Formular angeben (im PORTAL):
(Für die Angabe ist ein HfK-Account notwendig. Die Angabe der Bankverbindung ist nur mit Deinem persönlichen Account möglich und kann nach dem 31.10.22 nicht mehr geändert werden.)
Alle Berechtigten Studierenden wurden am 17.10.2022 über die Rückerstattung per E-Mail informiert.
Fragen beantwortet das Referat für Landeshochschulpolitik und Semesterticket unter asta-landespolitik@hfk-bremen.de.
Die gemachten Angaben werden ab dem 01.11.2022 geprüft und bearbeitet. Die Hochschulverwaltung und der AStA sind bemüht die Rückerstattung schnellstmöglich durchzuführen. Dennoch wird es einige Zeit brauchen, bis alle Berechtigten ihre Erstattung erhalten haben. Bis spätestens 31.12.2022 werden alle Rückerstattungen abgeschlossen sein. Wir möchten Dich bitten bis dahin von Nachfragen zum Stand der Erstattung abzusehen. Im Falle von Rückfragen unserseits zu deiner Erstattung wirst Du direkt von uns oder der Hochschulverwaltung kontaktiert.
Rechtsgrundlage der Rückerstattung ist der Beschluss des Studierendenrates vom 16.10.2022.
Dein Semesterticket wird zum 9-€-Ticket (Stand: Mai 2022)
Während der Monate Juni, Juli und August gilt dein Semesterticket als „9-€-Ticket“: Das heißt, du kannst mit einem Semesterticket 3 Monate lang bundesweit im Nahverkehr reisen. Auch in U-Bahnen, Bussen und Trams. Ausgeschlossen sind der Fernverkehr und private Buslinien. Der Erwerb eines zusätzlichen „9-€-Tickets“ ist nicht nötig.
Weitere Informationen zum 9-€-Ticket unter https://ticket.besserweiter.de/.
Die Reduktion des Ticketpreises auf 9 € pro Monat wirkt sich finanziell entlastend für uns Studierende aus: Der Beitrag zum Semesterticket wird nachträglich reduziert und du bekommst den Rest – 85,91 € – ausgezahlt. Der AStA befindet sich hierzu in der Abstimmung mit den Verkehrsverbünden und der Hochschulverwaltung. Weitere Informationen (wie, wann, etc.) werden schnellstmöglich bekanntgegeben. (Stand: 22.07.2022)
Allgemeine Befreiung vom Semesterticket
In einigen Fällen kann man vom Bezug des Semestertickets befreit werden; alle Ausnahmen müssen durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden. Die Ausnahmen sind:
- Schwerbehinderung gem. § 145 Abs. 1 SGB IX mit einem Anspruch auf unentgeltliche Beförderung
- Aufenthalt zu Studienzwecken freiwillig länger als 120 zusammenhängende Kalendertage des jeweiligen Semesters außerhalb desräumlichen Geltungsbereiches des Landesweiten Semestertickets, z.B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur Promotion.
- Urlaubssemester
- Verpflichtendes (curriculares) Praxis-und/oder Auslandssemester
- Exmatrikulation
Alle diese Fälle werden vom Dezernat 1 / Büro für Studierende behandelt. Sollte etwas davon auf dich zutreffen, wende dich bitte dorthin.
dezernat1@hfk-bremen.de
Wir wissen, dass es viele Studierende gibt, die ihr Ticket aufgrund ihrer finanziellen/sozialen Situation aktuell nicht benötigen, es aber dennoch abnehmen müssen. Das Semesterticket ist ein Solidarticket, es kann zu diesem Preis nur angeboten werden, weil es für über 40.000 Studierende in Bremen, Bremerhaven, Oldenburg etc. obligatorisch ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir Verträgen unterliegen und somit auch bestimmten Regeln folgen müssen.
Allgemeines zum Semesterticket
Mit Zahlung des Semesterbeitrags erhältst du das Semesterticket, welches als landesweites Semesterticket Niedersachsen/Bremen und VBN Semesterticket gilt.
Das VBN-Semesterticket gilt an allen Tagen für beliebig viele Fahrten im Gesamtnetz des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) sowie in den Gebieten der Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade (VEJ) und der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cloppenburg (VGC). Außerdem gilt das landesweite Semesterticket für den Schienenpersonennahverkehr (RE, RB, S- und Regio-S-Bahnen) in ganz Niedersachsen, Bremen und auf angrenzenden Strecken wie in der Karte dargestellt.
Fahrten mit Straßen-, U-Bahnen und Bussen außerhalb des VBN Gebiets sind ausgeschlossen.
Das Semesterticket:
- ist personengebunden und nicht übertragbar
- gilt nur mit Lichtbild und in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- gilt nur, wenn das Foto des Inhabers unter der dafür vorgesehenen Folie angebracht ist, oder das Foto bereits auf das Semesterticket aufgedruckt wurde
- kann von den Kontrolleuren eingezogen werden, wenn kein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden kann
- kann in Zügen ausnahmslos nur in der 2. Klasse genutzt werden
- kann nicht für Fahrten im ICE genutzt werden
- gilt nicht in den NachtEulen-Discobussen
- gilt nicht in den übrigen IC/EC-Zügen, auch nicht gegen Zahlung eines Aufpreises
- gilt in den durchgehenden IC/EC-Zügen zwischen Bremen Hbf und Emden Außenhafen sowie zwischen Bremen Hbf und Norddeich Mole
- gilt in den Nachtlinien der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), den VBN-Nachtschwärmer:innen-Linien und den Nachtexpresslinien der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) Oldenburg
- In den VBN-PLUS-Sammeltaxis zahlst du einen ermäßigten Fahrpreis
Die ausführlichen Tarifbestimmungen zum VBN-Semesterticket findest du hier und für das landesweite Semesterticket Bremen/Niedersachsen hier.
Rückerstattung bei Exmatrikulation
Infolge einer Exmatrikulation während eines laufenden Semesters kann das Semesterticket anteilig erstattet werden. Dazu benötigst du eine beglaubigte Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung des Büros für Studierende (Dezernat 1) der HfK Bremen. Das Verfahren verläuft folgend auch über das Dezernat 1.
Verlust oder Diebstahl
Bitte wende dich an das Büro für Studierende der HfK. Um ein neues Ticket zu beantragen, ist es notwendig, dass du eine Bescheinigung des Bremer Fundamtes vorliegen hast, dass das Ticket nicht dort abgegeben wurde. Die Bescheinigung des Fundamtes kostet einmalig 5 €.
Zuletzt geändert am: 22. Oktober 2022