Semester­ticket

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Das Deutschland-Ticket für Studierende als Upgrade für 17,30 Euro (Stand 05.09.2023) 

Seit Mai 2023 gibt es das Deutschland-Ticket. Dieses ermöglicht uns, bundesweit den Nahverkehr zu nutzen.  

Für Studierende in Bremen gibt es die Möglichkeit, das Deutschland-Ticket als Upgrade zu unserem Semesterticket dazuzubuchen – es kostet dann nur 17,30€ pro Monat!  
Das Ticket ist nur im Zusammenhang mit dem Semesterticket und einem amtlichen Lichtbildausweis nutzbar. Es ist monatlich kündbar. 

Ihr könnt euch das Upgrade wie folgt besorgen: 

  • Als digitales Ticket in der FahrPlaner- oder ABOS IM VBN-App,  
  • als Chipkarte oder digitales Ticket bei der VWG über das pdf-Formular auf Ticketinfos-Deutschlandticket (Das Deutschland-Ticket als Chipkarte kann immer bis zum 10. des Vormonats beantragt werden) 
    Das digitale Ticket könnt Ihr Euch jederzeit im Monat dazubuchen. 
    Wichtig!: Das Deutschland-Ticket ist nur im Abo-Modell erhältlich. Ihr könnt es monatlich kündigen. Für die Chipkarte und das digitale Ticket gilt: Es muss bis zum 10. des Vormonats gekündigt werden. 

Infos allgemein zum Deutschland-Ticket findet Ihr hier: https://deutschlandticket.de/ 

Und Infos zum Upgrade-Ticket für Bremer Studierende gibt es hier: Buten un Binnen – Deutschlandticket für Studierende 

VBN Pressemeldung – Deutschland-Ticket 

Der neue Bremer Senat (Landesregierung) hat in seinem Koalitionsvertrag erklärt:  
“Die Koalition wird […] darauf hinwirken, das Semesterticket in die bundeseinheitliche Tarifstruktur aufzunehmen, so dass auch Studierende in Solidarverbünden vergünstigten Zugang zum Deutschlandticket erhalten.” (Koalitionsvertrag des Bremer Senats (Rot-Rot-Grün) , S. 105f.) 

Wir bleiben an der Sache dran für Euch.  

Bei Fragen schickt einfach eine E-Mail an asta-landespolitik@hfk-bremen.de    


Allgemeine Befreiung vom Semesterticket

In einigen Fällen kann man vom Bezug des Semestertickets befreit werden; alle Ausnahmen müssen durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden. Die Ausnahmen sind:

  • Schwerbehinderung gem. § 145 Abs. 1 SGB IX mit einem Anspruch auf unentgeltliche Beförderung
  • Aufenthalt zu Studienzwecken freiwillig länger als 120 zusammenhängende Kalendertage des jeweiligen Semesters außerhalb desräumlichen Geltungsbereiches des Landesweiten Semestertickets, z.B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur Promotion.
  • Urlaubssemester
  • Verpflichtendes (curriculares) Praxis-und/oder Auslandssemester
  • Exmatrikulation

Alle diese Fälle werden vom Dezernat 1 / Büro für Studierende behandelt. Sollte etwas davon auf dich zutreffen, wende dich bitte dorthin.
dezernat1@hfk-bremen.de


Wir wissen, dass es viele Studierende gibt, die ihr Ticket aufgrund ihrer finanziellen/sozialen Situation aktuell nicht benötigen, es aber dennoch abnehmen müssen. Das Semesterticket ist ein Solidarticket, es kann zu diesem Preis nur angeboten werden, weil es für über 40.000 Studierende in Bremen, Bremerhaven, Oldenburg etc. obligatorisch ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir Verträgen unterliegen und somit auch bestimmten Regeln folgen müssen.


Allgemeines zum Semesterticket

Mit Zahlung des Semesterbeitrags erhältst du das Semesterticket, welches als landesweites Semesterticket Niedersachsen/Bremen und VBN Semesterticket gilt.

Das VBN-Semesterticket gilt an allen Tagen für beliebig viele Fahrten im Gesamtnetz des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen (VBN) sowie in den Gebieten der Verkehrsregion Nahverkehr Ems-Jade (VEJ) und der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cloppenburg (VGC). Außerdem gilt das landesweite Semesterticket für den Schienenpersonennahverkehr (RE, RB, S- und Regio-S-Bahnen) in ganz Niedersachsen, Bremen und auf angrenzenden Strecken wie in der Karte dargestellt.

Fahrten mit Straßen-, U-Bahnen und Bussen außerhalb des VBN Gebiets sind ausgeschlossen.

Das Semesterticket: 

  • ist personengebunden und nicht übertragbar
  • gilt nur mit Lichtbild und in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • gilt nur, wenn das Foto des Inhabers unter der dafür vorgesehenen Folie angebracht ist, oder das Foto bereits auf das Semesterticket aufgedruckt wurde
  • kann von den Kontrolleuren eingezogen werden, wenn kein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden kann
  • kann in Zügen ausnahmslos nur in der 2. Klasse genutzt werden
  • kann nicht für Fahrten im ICE genutzt werden
  • gilt nicht in den NachtEulen-Discobussen
  • gilt nicht in den übrigen IC/EC-Zügen, auch nicht gegen Zahlung eines Aufpreises
  • gilt in den durchgehenden IC/EC-Zügen zwischen Bremen Hbf und Emden Außenhafen sowie zwischen Bremen Hbf und Norddeich Mole
  • gilt in den Nachtlinien der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), den VBN-Nachtschwärmer:innen-Linien und den Nachtexpresslinien der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) Oldenburg
  • In den VBN-PLUS-Sammeltaxis zahlst du einen ermäßigten Fahrpreis 

Die ausführlichen Tarifbestimmungen zum VBN-Semesterticket findest du hier und für das landesweite Semesterticket Bremen/Niedersachsen hier.

Rückerstattung bei Exmatrikulation 

Infolge einer Exmatrikulation während eines laufenden Semesters kann das Semesterticket anteilig erstattet werden. Dazu benötigst du eine beglaubigte Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung des Büros für Studierende (Dezernat 1) der HfK Bremen. Das Verfahren verläuft folgend auch über das Dezernat 1.

Verlust oder Diebstahl 

Bitte wende dich an das Büro für Studierende der HfK. Um ein neues Ticket zu beantragen, ist es notwendig, dass du eine Bescheinigung des Bremer Fundamtes vorliegen hast, dass das Ticket nicht dort abgegeben wurde. Die Bescheinigung des Fundamtes kostet einmalig 5 €. 

Zuletzt geändert am: 13. September 2023