Diese FAQ wurde von Studierenden für Studierende erstellt und basiert auf den gemeinsamen Erfahrungen internationaler Studierender an der HfK Bremen. Sie deckt Themen wie Unterkunft, Krankenversicherung, Beschäftigung und Unterstützungsangebote ab.
Der Fokus liegt dabei auf Situationen, die typischerweise nach der Ankunft oder während des laufenden Studiums auftreten. Diese Orientierungshilfe ersetzt keine offiziellen Regelungen oder individuelle Rechtsberatung, aber sie hilft dir zu verstehen, wo du suchen, wen du fragen und worauf du achten solltest.
Regeln und Verfahren können sich ändern. Wenn etwas rechtliche oder finanzielle Konsequenzen hat, solltest du dich immer zusätzlich bei der zuständigen Stelle absichern.
Wie finde ich eine Unterkunft?
Wohngemeinschaften (WG-Plattformen):
https://schwarzesbrett.bremen.de
Studentenwohnheime (Studierendenwerk):
Was sollte ich bei der Wohnungssuche beachten?
–Kläre unbedingt, ob es sich bei der Miete um die Kaltmiete oder die Warmmiete handelt. Überweise niemals Geld, bevor du das Zimmer besichtigt und einen Vertrag unterschrieben hast.
–Du benötigst eine Bescheinigung deines Vermieters (Wohnungsgeberbestätigung), um deinen Wohnsitz anzumelden (Anmeldung). Dies ist ein entscheidender Schritt: Ohne deine Anmeldebestätigung (Meldebescheinigung) erhältst du keine Steuer-ID. Während einige „Neobanken“ die Kontoeröffnung nur mit einem Reisepass erlauben, verlangen die meisten traditionellen deutschen Banken und fast alle Arbeitgeber deine Anmeldung und Steuer-ID, bevor du offiziell anfangen kannst zu arbeiten.
–Dokumentiere den Zustand des Zimmers beim Ein- und Auszug immer mit einem unterschriebenen Übergabeprotokoll und Fotos. Dies ist dein einziger Beweis, um zu verhindern, dass Vermieter die Kaution unberechtigt für bereits vorhandene Schäden oder Reinigungsgebühren einbehalten.
Bei Konflikten mit dem Vermieter oder der Vermieterin?
Der Bremer Mieterschutzbund
Wo kann ich nach Nebenjobs suchen?
Stellenangebote der Universität Bremen
https://www.uni-bremen.de/universitaet/die-uni-alsarbeitgeber/offene-stellen
Sidejobs HfK Bremen
https://sidejobs.hfk-bremen.de
Schwarzes Brett Bremen
https://schwarzesbrett.bremen.de
Websites und Social-Media-Seiten lokaler Institutionen, Kulturzentren und Initiativen.
Was ist mit freiberuflicher Tätigkeit?
Bei einer Anstellung arbeitest du für einen Arbeitgeber unter den Bedingungen, die in deinem Aufenthaltstitel festgelegt sind. Steuern und Sozialabgaben werden vom Arbeitgeber abgeführt. Du erhältst eine Gehaltsabrechnung und stellst keine Rechnungen aus. Werkstudierendentätigkeiten, Hilfskraftstellen (SHK), Teilzeit- oder Minijobs fallen in diese Kategorie.
Beim Freelancing (Freiberuflichkeit) hingegen arbeitest du selbstständig, stellst Rechnungen aus und versteuerst dein Einkommen selbst.
In den meisten Fällen ist eine freiberufliche Tätigkeit mit einem Visum zu Studienzwecken nicht automatisch erlaubt. Um legal als Freelancer zu arbeiten, musst du in der Regel folgende Schritte befolgen:
- Bestätigung der Hochschule einholen Bitte die HfK um ein Schreiben, das bestätigt, dass eine freiberufliche Tätigkeit in deinem Fachbereich Teil deiner Professionalisierung und relevant für dein Studium ist.
- Aufenthaltstitel aktualisieren Kontaktiere die Ausländerbehörde (BSU) mit diesem Schreiben und beantrage einen Zusatz in deinem Aufenthaltstitel, der spezifische freiberufliche Tätigkeiten explizit erlaubt.
- Anmeldung beim Finanzamt Sobald die Erlaubnis vorliegt, musst du deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen.
Da Regelungen zur Freiberuflichkeit sowohl deinen Aufenthaltsstatus als auch deine Steuern betreffen, muss die Genehmigung vor Beginn der Arbeit geklärt sein. Sobald du anfängst, Rechnungen zu schreiben, bist du verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben.
Wie funktioniert die Krankenversicherung für internationale Studierende?
In Deutschland ist eine Krankenversicherung für das Studium gesetzlich vorgeschrieben. Ein Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Versicherung ist während des Studiums in der Regel nicht möglich.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Bietet eine breite Abdeckung und rechnet meist direkt mit den Arztpraxen ab. Die günstigen Studierendentarife enden normalerweise mit dem 30. Lebensjahr oder nach einer bestimmten Anzahl an Fachsemestern; danach steigen die Kosten deutlich an.
- Private Krankenversicherung (PKV): Kann anfangs günstiger erscheinen, erfordert aber oft, dass du Rechnungen zunächst selbst bezahlst und anschließend die Erstattung beantragst. Der Leistungsumfang variiert stark je nach Anbieter.
Einige Studierende, die später im künstlerischen Bereich freiberuflich tätig sind, können Mitglied der Künstlersozialkasse (KSK) werden. Die KSK übernimmt einen Teil der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Während der regulären studentischen Pflichtversicherung in der GKV ist ein Beitritt meist nicht möglich; die KSK wird meist erst nach dem Abschluss oder bei einer überwiegend freiberuflichen Tätigkeit relevant. Das Antragsverfahren ist streng und erfordert Nachweise über eine dauerhafte künstlerische Selbstständigkeit.
https://www.kuenstlersozialkasse.de
Um Praxen in Bremen zu finden (auch solche, die Services in anderen Sprachen anbieten):
Was ist der Rundfunkbeitrag („GEZ“)?
In Deutschland ist jeder Haushalt gesetzlich dazu verpflichtet, einen monatlichen Rundfunkbeitrag zur Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zahlen. Kurz nach deiner Anmeldung wirst du wahrscheinlich einen offiziell wirkenden Brief per Post erhalten. Auch wenn das überraschend kommen mag: Ignoriere diese Briefe nicht. Nichtzahlungen können zu hohen Bußgeldern führen und deinen deutschen Schufa-Score (Kreditwürdigkeit) verschlechtern.
Die gute Nachricht ist, dass die Gebühr pro Wohnung und nicht pro Person erhoben wird. Wenn du in einer WG wohnst, kannst du dir die Kosten mit deinen Mitbewohner:innen teilen. Nur eine Person muss angemeldet sein und den vollen Betrag zahlen; alle anderen geben dem Beitragsservice einfach die Beitragsnummer dieser Person an, um zu beweisen, dass der Haushalt bereits abgedeckt ist.
Während Studierende, die BAföG erhalten, eine Befreiung beantragen können, sind die meisten internationalen Studierenden (mit Stipendien oder selbstfinanzierten Visa) zahlungspflichtig – selbst wenn sie weder Fernseher noch Radio besitzen.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/formulare/abmelden#step_abmeldegrund
Was ist ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto)?
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein geschütztes Konto, das verhindert, dass dein gesamtes Guthaben gepfändet wird, falls du in ernsthafte Schulden gerätst (z. B. unbezahlte Krankenversicherungsbeiträge oder Miete). Während ein Standardkonto von Gläubigern eingefroren werden kann, schützt ein P-Konto gesetzlich einen „Grundfreibetrag“ von derzeit etwa 1.500 € pro Monat, um sicherzustellen, dass du weiterhin lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel und Miete bezahlen kannst.
Wenn du einen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhältst, solltest du deine Bank umgehend bitten, dein Konto umzuwandeln; gesetzlich muss dies innerhalb von drei Werktagen geschehen. Falls dieser Fall eintritt, kontaktiere sofort die Sozialberatung des Studierendenwerks – dort kann man dir helfen, einen höheren Pfändungsfreibetrag zu beantragen, falls du zusätzliche Kosten oder Unterhaltspflichten hast.
Wo kann ich Fragen stellen, wenn ich mir bei Arbeit, Aufenthalt oder Bürokratie unsicher bin?
Bei Angelegenheiten mit rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen solltest du Einzelheiten immer direkt mit der zuständigen Behörde klären.
AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss)
Unterstützung für Studierende bei Fragen rund um Studium, Arbeit, Bürokratie und Initiativen.
E-Mail: asta@hfk-bremen.de
Kontakte: https://asta.hfk-bremen.de/kontakte/
Studierendenwerk Bremen
Soziale, rechtliche und finanzielle Beratung für Studierende. Die meisten Büros befinden sich auf dem Campus der Universität Bremen. Beratungen im Speicher XI finden an spezifischen Terminen statt, die vom Dekanat per E-Mail bekannt gegeben werden.
https://www.stw-bremen.de/de/beratung/sozialberatung
International Office (HfK Bremen)
Unterstützung bei administrativen und institutionellen Fragen sowie zu Mobilitätsmöglichkeiten.
E-Mail: international-office@hfk-bremen.de
Ort: Speicher XI, Raum 3.06.020 / 3.06.030
Sprechzeiten: Mittwoch 10:00–12:00 Uhr, Donnerstag 11:00–13:00 Uhr
Zuletzt geändert am: 27. März 2026