ACHTUNG: Derzeit können aufgrund fehlender AStA-Mitglieder leider keine Förderungen vergeben werden. Wir bitten um Verständnis!
Der AStA der HfK vergibt Zuschüsse für Projekte und Veranstaltungen von Studierenden der HfK sowie Organe der verfassten Studierendenschaft und bestehende Projektgruppen. Momentan (Stand: 2023/2024) stehen im Haushalt insgesamt 11.000 € für Projektförderungen bereit.
Grundlage der Förderungen ist die Projektförderungsrichtlinie der Studierendenschaft (der StuRa hat diese Richtlinie kürzlich überarbeitet. Die aktualisierte Fassung wird hier alsbald verlinkt)
Es gibt zwei verschiedene Fonds, aus denen Projektmittel beantragt werden können:
Projektförderung
Förderung für Projekte und Veranstaltungen von Studierenden der Hochschule für Künste, die sich außerhalb des Studienplans selbstorganisiert politisch, sozial oder kulturell engagieren. Der Fonds soll die interdisziplinäre Arbeit und Vernetzung unter den Studierenden fördern.
Maximale Antragssumme: 400€.
Über diese Förderung entscheidet der AStA.
Strukturförderung
Förderung für Kampagnen und Strukturen von Organen der verfassten Studierendenschaft oder anderen bereits bestehenden Projektgruppen, die das Ziel haben nachhaltig Strukturen der Studierendenschaft zu entwickeln oder zu erhalten. Es sollen auch Maßnahmen gefördert werden, die unmittelbar die “Aufgaben der Studierendenschaft” (nach Ordnung der Studierendenschaft § 2) erfüllen.
Maximale Antragssumme: 2.000€.
Über diese Förderung entscheidet der StuRa.
Antragstellung
Wenn ihr einen Antrag stellen möchtet, lest euch in Ruhe die Richtlinie durch und überlegt, welcher der beiden Förderfonds für eure Idee in Frage kommt. Schickt dann einen Antrag auf Projektförderung inkl. einem Finanzierungsplan ein (s. Formular unten).
Sobald das zuständige Gremium über euren Projektantrag abgestimmt wurde, werdet ihr über das Ergebnis informiert.
Zu folgenden Fristen können Anträge gestellt werden:
- 01. April
- 15. Mai
- 01. Juli
- 01. Oktober
- 15. November
- 01. Januar
- 15. Februar
Ein Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Projekttitel
- Projektträger:in (Gruppe / Fachschaft / Gremium)
- Projektzeitraum
- Verantwortliche Antragsteller:in (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Weitere beteiligte Personen und/oder Teilnehmer:innen
- Vorgesehene Zielgruppe oder Publikum, ggf. Grenze der Teilnehmeranzahl
- Projektbeschreibung, Zweck, verfolgte Ziele (max. ½ A4-Seite)
- Darlegung, welche Aufgaben der Studierendenschaft gem. § 2 der OdS mit dem Projekt erfüllt werden
- Kostenkalkulation (Einnahmen und Ausgaben)
- Etwaige Kooperationspartner und weitere Geldgeber
- Antragssumme
- Bestätigung der Anerkennung dieser Förderrichtline und der Finanzordnung der Studierendenschaft
Hier findet ihr eine Liste einiger bereits geförderter Projekte.
Bericht- und Hinweispflicht
Falls dein / euer Projekt von der Studierendenschaft der Hochschule für Künste aus öffentlichen Mitteln gefördert wird, bist du / seid ihr verpflichtet nach Abschluss einen Bericht über Euer Projekt einzureichen und bei Publikationen, Veranstaltungen und Werbematerialien auf die Förderung durch die Studierendenschaft hinzuweisen.
Die Regularien hierzu findest du in § 6 und § 7 der Förderrichtline.
Antrag stellen
Vorlage Kostenkalkulation als PDF
Vorlage Kostenkalkulation als Excel-Datei
Zuletzt geändert am: 12. November 2024