Die Studierendenschaft der HfK Bremen hat den Status einer verfassten Studierendenschaft. Dies bedeutet, dass die Studierendenschaft einer Hochschule eine öffentlich-rechtliche (Teil-)Rechtskörperschaft bildet, die sich selbst vertreten und rechtsgeschäftliche Tätigkeiten ausführen kann. Wir sind also rechtlich in gewissem Maße von der Hochschule unabhängig, könnten diese im Ernstfall sogar verklagen – aber auch Verträge abschließen, weshalb wir zum Beispiel das Semesterticket selbst verhandeln können. Das ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit und bringt sowohl mehr Handlungsspielraum als auch mehr Verantwortung mit sich.
Für die Studierendenschaft gelten folgende Rechtsgrundlagen:
- Ordnung der Studierendenschaft
- Ordnung Rechtsaufsicht über Studierendenschaft
- Grundordnung der Hochschule für Künste Bremen insb. §16 Studierendenschaft
- Bremisches Hochschulgesetz (BremHG) insb. §§45ff Studierendenschaft (Kapitel 2)
- Geschäftsordnung des AStA (gilt nur für den AStA)
- Projektförderungsrichtline
Alle weiteren Verordnungen, Erlasse und Dokumente dieser Art findest du im Portal. Unter anderem findest du dort auch die Regelungen deines Studiums (Prüfungsordnungen) und Formulare für Hilfskräfte oder Aufwandsentschädigungen.
Bei rechtlichen Fragen, Beratungsnöten und Ordnungsänderungen steht uns die Rechtsstelle der HfK (örtlich an der Hochschule Bremen) zur Verfügung. Sie ist im Auftrag des Rektorats tätig und uns entsprechend zur Auskunft und Unterstützung verpflichtet.
Zuletzt geändert am: 31. August 2023