Ab dem 1.10.2024 gibt es für uns das digitale Deutschlandsemesterticket.
Das heißt, du kannst mit einem digitalen Ticket dieselben Strecken nutzen wie mit dem Deutschlandticket – also den Nahverkehr (Busse, Regionalbahnen und Straßenbahnen). In Zukunft musst du dafür, einfach nur deinen QR-Code auf deinem Smartphone vorzeigen.
Wie du den QR-Code bekommst? Folge dem link hier oder scanne den QR-Code.
Du brauchst dein Geburtsdatum und deine Matrikelnummer. Das Ticket bekommst du dann direkt online oder kannst es einfach zu deiner Wallet hinzufügen. Obacht: Es wird erst ab dem 01.10.2024 angezeigt, also keine Panik, wenn du es vorher noch nicht siehst.
Du brauchst kein zusätzliches Deutschlandticket mehr. Falls du noch ein Upgrade-Deutschlandticket für 17,30 € gebucht hast, solltest du das jetzt kündigen.
Für alle, die keinen QR-Code vorzeigen können, gibt es eine begrenzte Anzahl an Chipkarten. Diese kannst du ab dem 18.09.2024 beim Dezernat 1 hiermit beantragen. Bitte bleibt fair, es gibt nur eine bestimmte Anzahl, und alles darüber hinaus wird kostenpflichtig.
Wichtig: Ab dem 1.10.2024 gilt dein Studienausweis nicht mehr als Fahrkarte!
Da es ein Deutschlandsemesterticket ist, gelten auch die gleichen Mitnahmeregeln wie beim Deutschlandticket. Mehr Infos findest du unter: www.dein-semesterticket.de .
Bei Fragen schickt einfach eine E-Mail an asta-landespolitik@hfk-bremen.de
Allgemeine Befreiung vom Semesterticket
In einigen Fällen kann man vom Bezug des Semestertickets befreit werden; alle Ausnahmen müssen durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden. Die Ausnahmen sind:
- Schwerbehinderung gem. § 145 Abs. 1 SGB IX mit einem Anspruch auf unentgeltliche Beförderung
- Aufenthalt zu Studienzwecken freiwillig länger als 120 zusammenhängende Kalendertage des jeweiligen Semesters außerhalb desräumlichen Geltungsbereiches des Landesweiten Semestertickets, z.B. für ein Praktikum, zum Auslandsstudium oder zur Promotion.
- Urlaubssemester
- Verpflichtendes (curriculares) Praxis-und/oder Auslandssemester
- Exmatrikulation
Alle diese Fälle werden vom Dezernat 1 / Büro für Studierende behandelt. Sollte etwas davon auf dich zutreffen, wende dich bitte dorthin.
dezernat1@hfk-bremen.de
Wir wissen, dass es viele Studierende gibt, die ihr Ticket aufgrund ihrer finanziellen/sozialen Situation aktuell nicht benötigen, es aber dennoch abnehmen müssen. Das Semesterticket ist ein Solidarticket, es kann zu diesem Preis nur angeboten werden, weil es für über 40.000 Studierende in Bremen, Bremerhaven, Oldenburg etc. obligatorisch ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir Verträgen unterliegen und somit auch bestimmten Regeln folgen müssen.
Rückerstattung bei Exmatrikulation
Infolge einer Exmatrikulation während eines laufenden Semesters kann das Semesterticket anteilig erstattet werden. Dazu benötigst du eine beglaubigte Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung des Büros für Studierende (Dezernat 1) der HfK Bremen. Das Verfahren verläuft folgend auch über das Dezernat 1.
Zuletzt geändert am: 23. September 2024